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   BSG, 27.11.1986 - 5a RKnU 3/85   

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https://dejure.org/1986,10166
BSG, 27.11.1986 - 5a RKnU 3/85 (https://dejure.org/1986,10166)
BSG, Entscheidung vom 27.11.1986 - 5a RKnU 3/85 (https://dejure.org/1986,10166)
BSG, Entscheidung vom 27. November 1986 - 5a RKnU 3/85 (https://dejure.org/1986,10166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entkräftung des Anscheinsbeweises - Meniskusschaden - Gesundheitliche Schädigung - Berufskrankheit - Arbeitsunfall - Entschädigung einer Berufskrankheit - Rentenantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.08.1961 - 2 RU 106/59

    Anerkennung einer Berufskrankheit - Zurechenbarkeit einer Krankheit zu einer

    Auszug aus BSG, 27.11.1986 - 5a RKnU 3/85
    Zur Frage der umfassenden Entscheidungspflicht des Landessozialgerichts, wenn als Ursache einer gesundheitlichen Schädigung neben einer Berufskrankheit ein Arbeitsunfall in Betracht kommt, über letzteren aber der Versicherungsträger nicht entschieden und der Kläger seinen Rentenantrag nur als Entschädigung einer Berufskrankheit formuliert hat (Bestätigung und Fortführung von BSG 25.8.1961 2 RU 106/59 = BSGE 15, 41).

    Wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits am 25. August 1961 entschieden hat (vgl. BSGE 15, 41, 45 f), stehen Arbeitsunfall (§ 548 Abs. 1 RVO) und Berufskrankheit (§ 551 Abs. 1 RVO) hinsichtlich des Entschädigungsanspruchs nicht beziehungslos nebeneinander; sie sind vielmehr rechtlich miteinander verknüpft.

    Das LSG hätte jedenfalls einen sachdienlichen, den Arbeitsunfall einbeziehenden Antrag anregen müssen (§§ 106 Abs. 1, 112 Abs. 2 Satz 2 SGG; vgl. BSG vom 25. August 1961 aaO).

  • BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte

    Auszug aus BSG, 27.11.1986 - 5a RKnU 3/85
    Der Anscheinsbeweis erstreckt sich auf Fälle eines bestimmten typischen Geschehensablaufs (vgl. BSGE 41, 297, 300).
  • BSG, 21.11.1958 - 5 RKn 33/57

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 27.11.1986 - 5a RKnU 3/85
    Der Beweis des ersten Anscheins kann aber für eine solche kausale Verknüpfung sprechen (vgl. Urteile des Senats in BSGE 8, 245, 247; SozR 5677 Anl. 1 Nr. 42 Nr. 1; Urteil vom 21. Februar 1980 - 5 RKnU 4/79 -).
  • BSG, 21.02.1980 - 5 RKnU 4/79
    Auszug aus BSG, 27.11.1986 - 5a RKnU 3/85
    Der Beweis des ersten Anscheins kann aber für eine solche kausale Verknüpfung sprechen (vgl. Urteile des Senats in BSGE 8, 245, 247; SozR 5677 Anl. 1 Nr. 42 Nr. 1; Urteil vom 21. Februar 1980 - 5 RKnU 4/79 -).
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 11/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2106 -

    Andererseits ist es grundsätzlich denkbar, dass bei einem klar erkennbaren Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen Einwirkung und Erkrankung dieser alleine für die Bejahung der Kausalität genügt, wenn keine Anhaltspunkte für eine alternative (innere oder äußere) Ursache für die Erkrankung bestehen (BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, RdNr 20; vgl zu typischen Geschehensabläufen beim Arbeitsunfall BSG vom 31.1.2012 - B 2 U 2/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 43 RdNr 30; s auch bereits BSG vom 21.11.1958 - 5 RKn 33/57 - BSGE 8, 245, 247; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 128 RdNr 9 ff; s zum zulässigen Schluss von einer berufsbedingt erhöhten Ansteckungsgefahr auf eine berufliche Ursache der aufgetretenen Infektionskrankheit, wenn neben der Gefährdung durch die versicherte Tätigkeit keine anderen, dem privaten Lebensbereich zuzuordnenden Infektionsrisiken bestanden haben BSG vom 21.3.2006 - B 2 U 19/05 R - juris RdNr 16; vgl zur Verursachung von Meniskusschäden bei Bergleuten BSG vom 27.11.1986 - 5a RKnU 3/85 - SozR 5670 Anl 1 Nr. 2102 Nr. 2 RdNr 12) .

    Daher wird das LSG nicht nur Feststellungen dazu, an welcher Stelle des Körpers Druck auf den Kläger eingewirkt hat und ob dieser Druck in Höhe und Intensität zur Verursachung des TOS ausreichte, nachzuholen haben, sondern auch dazu, ob im Falle des Klägers mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass das bei ihm diagnostizierte TOS auch ohne Druckbelastung von außen zB alleine durch innere schicksalhafte oder degenerative Ursachen entstanden ist (vgl BSG vom 27.11.1986 - 5a RKnU 3/85 - SozR 5670 Anl 1 Nr. 2102 Nr. 2 RdNr 12) .

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010 - L 6 U 14/06

    Anerkennung eines Meniskusschadens als Berufskrankheit bei einem

    Den Beweis des ersten Anscheins und damit den Nachweis des Zusammenhangs zwischen versicherter Tätigkeit und schädigender Wirkung hat die Rechtsprechung bisher nur nach dreijähriger Tätigkeit untertage als erbracht angesehen (BSG, Urteil vom 21. Februar 1986 - 5 RKnU 4/79 - SozSich 1980, RsprNr. 3493; BSG, Urteil vom 27. November 1986 - 5a RKnU 3/85 - SozR 5670 Anlage 1 Nr. 2102 Nr. 2; Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage, Abschnitt 8.10.5.5.2.3, S. 636 m.w.N.).
  • BSG, 07.06.1988 - 5a RKnU 4/87

    Meniskusschaden - Berufskrankheit - Mittelbare Verursachung - Unfallunabhängige

    Zu Recht ist das LSG davon ausgegangen, daß zwischen der Tätigkeit unter Tage und einem eingetretenen Meniskusschaden ein Ursachenzusammenhang bestehen muß (BSGE 8, 245, 247; 59, 295, 296; BSG, Urteil vom 27. November 1986 - 5a RKnU 3/85 - SozR 5670 Anlage 1 Nr. 2102 BKVO Nr. 2).
  • SG Hamburg, 30.07.2014 - S 30 VE 8/13
    Dafür bedürfte es des Nachweises eines ernsthaft möglichen anderen Geschehensablaufs (vgl. BSG vom 12.02.1998, B 8 KN 3/96 R, in juris), der aus konkreten Tatsachen abgeleitet und voll bewiesen sein muss (BSG 27.11.1986, 5a RKnU 3/85, in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1988 - L 2 BU 52/86

    Unfallversicherung; Berufskrankheit; Anscheinsbeweis; Untertagearbeit; Meniskus;

    Erschüttert ist der Anscheinsbeweis vielmehr erst dann, wenn diese unabhängige Bedingung so gewichtig ist, daß sie als allein wesentlicher Verursacher des Meniskusschadens in Betracht zu ziehen ist (Hinweis auf BSG-Urteil vom 27.11.1986 5a RKnU 3/85 = SozR 5670 Anl 1 Nr. 2102 Nr. 2).
  • LSG Sachsen, 11.04.2002 - L 2 U 53/01
    Die Prüfungskompetenz des SG ergebe sich aus der sinngemäßen Übertragung der Entscheidungsgründe des BSG im Urteil vom 27.11.1986 - 5a RKnU 3/85 - (SozR 5670 Anl. 1 Nr. 2 2102 BKVO) auf den vorliegenden Fall.
  • LSG Niedersachsen, 12.12.2000 - L 9/3 U 263/98
    Der von dem Kläger angefochtene Bescheid der Beklagten vom 23. Februar 1999, der in entsprechender Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Verfahrens geworden ist (vgl. BSG Urt. v. 27. November 1986 - 5a RKnU 3/85 - in SozR 5670 Anl. 1 Nr. 2102 BKVO Nr. 2) und über den der Senat erstinstanzlich zu entscheiden hat, ist rechtmäßig.
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